Regelungen


Schulhausordnung

Unsere 3 Grundregeln: 

Auf das Schuljahr 2017/18 haben wir eine neue Schulhausordnung eingeführt und orientieren uns dabei an folgenden 3 Grundregeln. 

- Sorgsamkeit und Ordnung 

- Fairness & Ehrlichkeit

- Freundlichkeit & Hilfsbereitschaft

 

Ziel der neuen Schulhausordnung:

Die Kinder lernen einzuschätzen, welches Verhalten und welche Tätigkeiten in welchem Kontext möglich oder eben nicht möglich sind (Den 3 Grundregeln entsprechen oder nicht entsprechen). Dies zu fördern ist ein steter Prozess. Er verlangt eine aktive Auseinandersetzung mit Schülerverhalten, welches nicht im Einklang mit den 3 Grundregeln übereinstimmt.

 

Diese 5 Regeln gelten weiterhin: 

1. Fahrzeuge und ähnliche Geräte werden im Schulhaus nicht gefahren.

Begründung: es ist allg. gesellschaftlich nicht anerkannt, sich in Räumen mit Fahrzeugen zu bewegen, siehe Einkaufszenter, Bibliothek, Bahnhof usw. 

2. In der grossen Pause gehen alle aus dem Schulhaus.

Begründung: Wir Lehrpersonen können die Aufsicht im Schulhaus nicht gewährleisten.

3. Strassenschuhe bleiben ausserhalb des Schulzimmers.

Begründung: Viel weniger Schmutz und kleinerer Putzaufwand.

4. Es gelten die Krienser Regeln zum Umgang mit elektronischen Geräten. >>>

Begründung: Die Regelung ist übergeordnet verfügt und gilt in ganz Kriens.

5. Die Kinder benützen den Lift nicht.

Begründung: Das wollen wir Erwachsenen nicht. Zudem beugt es Störungen vor und verhindert, dass der Lift besetzt ist.


Bibliothek Benutzerordnung

Die Bibliothek steht den SchülerInnen der PS Amlehn unentgeltlich zur Verfügung.

 

Ausleihe durch SchülerInnen:

Es können vier Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.

Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen.

Zum Verlängern muss das Medium mitgebracht und neu gestempelt werden.

 

Ausleihen durch die Klassenlehrperson

Ausleihtaschen mit Buchzettel bleiben in der Box im Fach der entsprechenden LP. Im Buch wird anstelle des Datum-Stempels ein " L " hieingeschrieben. (LP-Ausleihe)

Auch von LP ausgeliehene Bücher sollen möglichst im Rahmen von einen Monat zurückgebracht werden. (Die Bücher sollen allen zur Verfügung stehen).

 

Erinnerung / Mahnung (Zahlbar pro ausgeliehenem Medium):

Erinnerung gratis kommt 1 Woche nach Fälligkeit mit neuer Frist von 5 Tagen

1. Mahnung 50 Rp. nach neuer Frist

2. Mahnung 1 Fr. nach neuer Frist

3. Mahnung 2 Fr. nach neuer Frist

Bleibt auch die dritte Mahnung erfolglos, wird auf dem Postweg eine letzte Frist gewährt. Danach ist das Medium zu ersetzen. Der Preis wird durch den Bibliotheksleiter bestimmt.

 

Schäden an Medien:

Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen. Beschädigungen – auch bereits bestehende – sind der Ausleihe zu melden.